Ständerat lehnt Eigenmietwert-Abschaffung ab: Keine Steuererleichterung für Eigenheimbesitzer
Der Ständerat hat am 14. Juni 2024 die Abschaffung des Eigenmietwerts mit 28 zu 16 Stimmen abgelehnt. Damit bleibt die Besteuerung von selbstgenutztem Wohneigentum in der Schweiz bestehen. Die Vorlage, welche vom Nationalrat angenommen worden war, stiess im Ständerat auf breite Ablehnung. Dies bedeutet eine Enttäuschung für viele Eigenheimbesitzer, die sich eine Steuererleichterung erhofft hatten.
Warum wurde die Abschaffung des Eigenmietwerts abgelehnt?
Die Argumente gegen die Abschaffung des Eigenmietwerts waren vielfältig. Hauptkritikpunkte waren:
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Finanzielle Auswirkungen: Die Abschaffung des Eigenmietwerts hätte zu erheblichen Steuerausfällen geführt. Der Bund und die Kantone hätten Einnahmen in Milliardenhöhe verloren. Diese Einnahmeverluste hätten entweder durch höhere Steuern in anderen Bereichen oder durch Kürzungen bei öffentlichen Dienstleistungen ausgeglichen werden müssen.
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Verteilungsungerechtigkeit: Kritiker argumentierten, dass die Abschaffung des Eigenmietwerts vor allem wohlhabenden Eigenheimbesitzern zugutegekommen wäre. Geringverdienende, die keine Immobilie besitzen, hätten von der Steuererleichterung nicht profitiert. Dies hätte die bestehende Ungleichheit im Steuersystem noch verstärkt.
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Komplizierte Umsetzung: Die Umsetzung einer solchen Reform wäre komplex und mit hohen administrativen Kosten verbunden gewesen. Die Neuberechnung der Steuern für Millionen von Eigenheimbesitzern hätte einen erheblichen Aufwand bedeutet.
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Alternative Lösungsansätze: Der Ständerat plädierte für alternative Lösungsansätze zur Verbesserung der Steuergerechtigkeit, anstatt die radikale Massnahme der Eigenmietwertabschaffung zu wählen.
Die Positionen im Detail
Befürworter der Eigenmietwertabschaffung argumentierten, dass die Besteuerung des Eigenmietwerts ungerecht sei. Sie sahen es als Doppelbelastung an, da Eigenheimbesitzer einerseits die Hypothekarzinsen und andererseits den Eigenmietwert versteuern müssen. Sie forderten eine Vereinfachung des Steuersystems und eine stärkere Berücksichtigung der individuellen finanziellen Situation der Steuerzahler.
Gegner betonten hingegen die finanziellen Risiken und die verteilungspolitischen Probleme der Abschaffung. Sie warnten vor den negativen Folgen für die öffentlichen Finanzen und plädierten für eine umfassendere Steuerreform, welche die verschiedenen Aspekte der Steuergerechtigkeit berücksichtigt.
Was bedeutet das Urteil für Eigenheimbesitzer?
Das Urteil des Ständerats bedeutet, dass die Besteuerung des Eigenmietwerts weiterhin bestehen bleibt. Eigenheimbesitzer müssen weiterhin den fiktiven Mietwert ihres Eigenheims versteuern. Dies bleibt ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der Einkommenssteuer.
Ausblick und zukünftige Entwicklungen
Es ist unwahrscheinlich, dass die Frage der Eigenmietwertsteuer in nächster Zeit erneut auf die politische Agenda kommt. Der Ständerat hat sich klar gegen eine Abschaffung ausgesprochen. Es ist jedoch denkbar, dass in Zukunft alternative Vorschläge zur Anpassung der Besteuerung von selbstgenutztem Wohneigentum diskutiert werden. Eine umfassendere Steuerreform könnte diese Thematik erneut aufgreifen und mögliche Lösungen anbieten. Die Diskussion um eine gerechtere Besteuerung von Immobilien wird aber sicherlich weitergehen.
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