Silvester 2024: Ulmer Feuerwerk Regeln – Ein sicherer und fröhlicher Jahreswechsel
Silvester in Ulm steht vor der Tür! Die Vorfreude auf den Jahreswechsel ist groß, doch mit dem Feuerwerk kommen auch Regeln und Vorschriften, die unbedingt beachtet werden müssen, um einen sicheren und fröhlichen Abend für alle zu gewährleisten. Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die Feuerwerk-Regeln in Ulm für Silvester 2024.
Welche Feuerwerkskörper sind erlaubt?
In Ulm gelten die bundesweit geltenden Bestimmungen für den Umgang mit Feuerwerkskörpern. Nur Feuerwerkskörper der Kategorie II dürfen von Privatpersonen abgebrannt werden. Diese sind mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet und müssen eine deutsche Gebrauchsanweisung besitzen. Böller, Raketen und Fontänen gehören zu dieser Kategorie. Feuerwerkskörper der Kategorie I (Kleinfeuerwerk), wie z.B. Knallerbsen oder Wunderkerzen, dürfen ganzjährig verkauft und abgebrannt werden.
Wichtig: Verboten sind weiterhin alle Feuerwerkskörper, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen oder deren Gebrauchsanweisung nicht beachtet wird. Auch der Kauf und das Abbrennen von illegal importierten Feuerwerkskörpern ist strengstens untersagt und wird mit hohen Strafen geahndet.
Wo darf man Feuerwerk abbrennen?
Das Abbrennen von Feuerwerk ist nicht überall erlaubt. In Ulm gelten folgende Beschränkungen:
- Verboten ist das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von brandgefährdeten Objekten, wie z.B. Kirchen, Holzbauten oder Wäldern.
- Verboten ist das Abbrennen in der Nähe von Krankenhäusern, Kindergärten und Altenheimen.
- Verboten ist das Abbrennen in Fußgängerzonen und stark frequentierten Bereichen. Hier besteht eine erhöhte Verletzungsgefahr.
- Verboten ist das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Tankstellen und anderen explosionsgefährdeten Anlagen.
- Generell sollte man einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Menschen und Tieren einhalten.
Informieren Sie sich vor dem Kauf und Abbrennen von Feuerwerk über lokale Regelungen und Verbote in Ihrem Stadtteil. Die Stadt Ulm veröffentlicht in der Regel kurz vor Silvester detaillierte Informationen auf ihrer Webseite.
Sicherheitshinweise für den Umgang mit Feuerwerk
Die Sicherheit steht an erster Stelle! Beachten Sie unbedingt folgende Hinweise:
- Lesen Sie die Gebrauchsanweisung sorgfältig vor dem Abbrennen.
- Tragen Sie geeignete Schutzkleidung, z.B. Handschuhe.
- Halten Sie einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein.
- Zünden Sie Feuerwerkskörper niemals in der Hand an.
- Nie Feuerwerkskörper wieder anzünden, die nicht gezündet haben.
- Bewahren Sie Feuerwerkskörper trocken und kühl auf.
- Überlassen Sie den Umgang mit Feuerwerk niemals Kindern.
- Trinken Sie keinen Alkohol beim Abbrennen von Feuerwerk.
- Achten Sie auf die Windrichtung.
- Haben Sie einen Eimer Wasser bereit.
Was tun im Falle eines Unfalls?
Im Falle eines Unfalls mit Feuerwerk rufen Sie sofort den Rettungsdienst (112). Versuchen Sie nicht, selbstständig Erste Hilfe zu leisten, wenn Sie sich nicht ausreichend qualifiziert fühlen.
Fazit: Verantwortungsvoller Umgang mit Feuerwerk
Silvester in Ulm soll ein unvergessliches Erlebnis werden. Mit Verantwortung und Rücksichtnahme auf andere kann ein sicherer und fröhlicher Jahreswechsel für alle garantiert werden. Beachten Sie die oben genannten Regeln und Hinweise, um einen unbeschwerten Silvesterabend zu genießen. Frohes Neues Jahr!