Flims Selbstunfall: Versicherung & Haftung – Was tun im Fall der Fälle?
Ein Selbstunfall in Flims oder anderswo ist eine unangenehme Situation, die neben dem potenziellen körperlichen Schaden auch eine Reihe von rechtlichen und versicherungstechnischen Fragen aufwirft. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte der Versicherung und Haftung bei einem Selbstunfall in Flims.
Versicherungsschutz bei Selbstunfällen
Die Abwicklung eines Selbstunfalls hängt massgeblich von Ihrer Versicherung ab. Die wichtigsten Versicherungen in diesem Zusammenhang sind:
Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung deckt in der Regel Schäden, die Sie anderen zufügen. Bei einem Selbstunfall sind das beispielsweise Schäden an anderen Fahrzeugen, Gebäuden oder Personen, die durch Ihr Handeln verursacht wurden. Wichtig: Die Haftpflichtversicherung kommt nicht für Ihre eigenen Schäden auf.
Kaskoversicherung
Für die Reparatur oder den Ersatz Ihres eigenen Fahrzeugs ist die Kaskoversicherung zuständig. Es gibt verschiedene Varianten der Kaskoversicherung:
- Vollkasko: Deckt Schäden an Ihrem Fahrzeug, egal ob durch einen Unfall oder andere Ereignisse (z.B. Diebstahl, Vandalismus).
- Teil- oder Teilkaskoversicherung: Deckt Schäden an Ihrem Fahrzeug nur durch bestimmte Ereignisse (z.B. Hagel, Wildunfall), aber nicht durch selbstverschuldete Unfälle.
Ohne Kaskoversicherung müssen Sie die Reparaturkosten selbst tragen.
Unfallversicherung
Eine Unfallversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die im Falle eines Unfalls, egal ob selbstverschuldet oder nicht, Leistungen für medizinische Behandlung, Rehabilitation und im Todesfall für Hinterbliebene erbringt. Sie deckt also auch Schäden an Ihrer eigenen Person ab, die eine Haftpflicht- oder Kaskoversicherung nicht leisten.
Haftung bei Selbstunfällen
Die Haftung bei Selbstunfällen ist in der Regel klar geregelt: Sie haften für die Schäden, die Sie selbst verursacht haben. Dies gilt sowohl für Sachschäden als auch für Personenschäden. Ausnahmen gibt es nur in besonderen Fällen, beispielsweise bei nachweisbarer Fremdverschuldung (z.B. defekter Strassenbelag).
Vorgehen nach einem Selbstunfall in Flims
Nach einem Selbstunfall in Flims sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
1. Sicherheit gewährleisten:
- Sichern Sie die Unfallstelle: Stellen Sie Warndreieck auf und schalten Sie die Warnblinkanlage ein.
- Verletzte versorgen: Leisten Sie Erste Hilfe, wenn nötig. Rufen Sie den Rettungsdienst (144).
- Zeugen befragen: Notieren Sie die Kontaktdaten von Zeugen.
2. Polizei informieren:
Melden Sie den Unfall der Polizei, auch bei geringen Schäden. Die Polizei erstellt ein Unfallprotokoll, das für die spätere Schadenregulierung wichtig ist.
3. Versicherung benachrichtigen:
Melden Sie den Unfall umgehend Ihrer Versicherung. Halten Sie alle relevanten Informationen bereit (Datum, Uhrzeit, Ort, Unfallhergang, Zeugenaussagen, Polizeimeldung).
4. Fotos und Videos machen:
Dokumentieren Sie den Unfallort mit Fotos und Videos. Dies kann bei der Schadenregulierung hilfreich sein.
Fazit
Ein Selbstunfall in Flims oder an jedem anderen Ort kann erhebliche Folgen haben. Eine umfassende Versicherung ist daher unerlässlich, um finanzielle Risiken zu minimieren. Im Falle eines Unfalls ist ein strukturiertes Vorgehen wichtig, um die Schadenregulierung zu vereinfachen und Ihre Rechte zu wahren. Bei Unsicherheiten sollten Sie sich an einen Anwalt oder Ihre Versicherung wenden.