Eigenmietwert: Ständerat Verweigert Abschaffung

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Eigenmietwert: Ständerat Verweigert Abschaffung
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Eigenmietwert: Ständerat verweigert Abschaffung – Was bedeutet das für Hauseigentümer?

Der Ständerat hat sich gegen die Abschaffung des Eigenmietwerts ausgesprochen. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für Hauseigentümer in der Schweiz. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe des Entscheids, erklärt den Eigenmietwert und seine Berechnung, und zeigt auf, was die Ablehnung der Abschaffung für die betroffenen Personen bedeutet.

Was ist der Eigenmietwert?

Der Eigenmietwert ist der fiktive Mietzins, den ein Hauseigentümer für sein selbstbewohntes Haus oder seine selbstbewohnte Wohnung bezahlen müsste, wenn er sie mieten würde. Er dient als Bemessungsgrundlage für die direkten Steuern. Vereinfacht gesagt: Je höher der Eigenmietwert, desto höher die Steuer. Die Berechnung des Eigenmietwerts basiert auf verschiedenen Faktoren, darunter:

  • Grösse und Lage der Immobilie: Eine grössere Wohnung oder ein Haus in bevorzugter Lage hat einen höheren Eigenmietwert.
  • Ausbaustandard: Ein hochwertig ausgebautes Objekt weist einen höheren Eigenmietwert auf als ein einfach ausgestattetes.
  • Zustand des Objekts: Der Zustand der Immobilie beeinflusst den Eigenmietwert massgeblich. Ein sanierungsbedürftiges Objekt hat einen tieferen Eigenmietwert als ein gut unterhaltenes.

Die Berechnung selbst ist komplex und wird oft von Experten durchgeführt. Es gibt verschiedene Methoden und kantonal unterschiedliche Regelungen.

Berechnung des Eigenmietwerts: Ein Überblick

Die exakte Berechnung des Eigenmietwerts ist je nach Kanton unterschiedlich geregelt und erfordert oft die Hilfe von Spezialisten. Grundsätzlich fliessen aber folgende Faktoren in die Berechnung ein:

  • Vergleichbare Mietpreise: Die Grundlage bildet ein Vergleich mit Mietpreisen ähnlicher Objekte in der gleichen Gegend.
  • Liegenschaftsfläche: Die Grösse der Wohnfläche spielt eine zentrale Rolle.
  • Ausbau und Ausstattung: Moderne Ausstattung und ein hoher Ausbaustandard führen zu höheren Eigenmietwerten.
  • Zustand der Liegenschaft: Der Erhaltungszustand ist entscheidend für die Bewertung.
  • Zonenplan und Umgebung: Die Lage und das Umfeld der Immobilie beeinflussen den Wert.

Warum wollte man den Eigenmietwert abschaffen?

Die Forderung nach der Abschaffung des Eigenmietwerts basierte auf verschiedenen Argumenten:

  • Vereinfachung der Steuererklärung: Die Berechnung des Eigenmietwerts ist komplex und für viele Hauseigentümer unverständlich. Eine Abschaffung würde die Steuererklärung vereinfachen.
  • Gerechtigkeit: Kritiker argumentieren, dass der Eigenmietwert die Steuerbelastung für Hauseigentümer ungerecht erhöht, insbesondere für ältere Menschen mit bescheidenen Mitteln.
  • Förderung des Wohneigentums: Die Abschaffung würde den Erwerb von Wohneigentum attraktiver machen.

Warum hat der Ständerat die Abschaffung abgelehnt?

Der Ständerat hat die Abschaffung des Eigenmietwerts aus verschiedenen Gründen abgelehnt. Ein zentrales Argument ist die Finanzierung der Gemeinden. Der Eigenmietwert stellt eine wichtige Einnahmequelle für viele Gemeinden dar. Eine Abschaffung würde zu erheblichen finanziellen Einbussen führen, die anders kompensiert werden müssten. Weiterhin befürchten Kritiker, dass eine Abschaffung zu einer Verzerrung des Immobilienmarktes führen könnte.

Konsequenzen der Ablehnung für Hauseigentümer

Die Ablehnung der Abschaffung des Eigenmietwerts bedeutet, dass Hauseigentümer weiterhin den Eigenmietwert in ihrer Steuererklärung angeben müssen. Dies bedeutet weiterhin Aufwand und möglicherweise eine höhere Steuerbelastung. Es bleibt wichtig, die korrekte Berechnung des Eigenmietwerts sicherzustellen, um Steuernachzahlungen zu vermeiden.

Ausblick

Die Diskussion um den Eigenmietwert wird voraussichtlich weitergehen. Es ist denkbar, dass zukünftig Anpassungen der Berechnungsmethoden oder Kompensationsmassnahmen für Hauseigentümer diskutiert werden. Hauseigentümer sollten sich daher weiterhin über aktuelle Entwicklungen informieren und gegebenenfalls Experten konsultieren.

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