Eigenmietwert: Abschaffung unwahrscheinlich
Der Eigenmietwert, die fiktive Miete, die Eigentümer für selbstgenutztes Wohneigentum versteuern müssen, ist seit Jahren ein Streitpunkt in der Steuerdebatte. Immer wiederkehrende Forderungen nach seiner Abschaffung scheinen jedoch wenig Aussicht auf Erfolg zu haben. Warum ist eine Abschaffung des Eigenmietwerts so unwahrscheinlich? Dieser Artikel beleuchtet die Argumente dafür und dagegen.
Warum die Abschaffung des Eigenmietwerts unwahrscheinlich ist
Die Bundesregierung sieht in der Besteuerung des Eigenmietwerts ein wichtiges Instrument der Steuergerechtigkeit. Hauptargument ist die Gleichbehandlung von Eigentümern und Mietern. Mieter zahlen Miete, die versteuert wird. Eigentümer hingegen genießen den Vorteil, selbst in ihrem Eigentum zu wohnen, ohne direkte Mietzahlung leisten zu müssen. Der Eigenmietwert soll diese Ungleichbehandlung ausgleichen und einen fairen Beitrag zur Steuerlast gewährleisten.
Finanzielle Auswirkungen einer Abschaffung
Eine Abschaffung des Eigenmietwerts hätte massive finanzielle Folgen für den Bundeshaushalt. Die Steuerausfälle wären enorm und müssten durch andere Maßnahmen kompensiert werden – etwa durch höhere Steuern in anderen Bereichen oder durch Kürzungen bei öffentlichen Ausgaben. Dies ist politisch äußerst schwierig umzusetzen und würde höchstwahrscheinlich auf breiten Widerstand stoßen.
Argumente gegen die Abschaffung
Neben der finanziellen Seite gibt es weitere Argumente gegen die Abschaffung:
- Steuergerechtigkeit: Wie bereits erwähnt, soll der Eigenmietwert die Steuergerechtigkeit zwischen Eigentümern und Mietern herstellen. Eine Abschaffung würde diese Gerechtigkeit wieder aufheben.
- Verzerrung des Immobilienmarktes: Eine Abschaffung könnte zu einer weiteren Steigerung der Immobilienpreise führen, da die Nachfrage steigt und das Angebot begrenzt bleibt. Dies würde die Wohnungsnot weiter verschärfen.
- Verlust von Steuereinnahmen: Der Verlust an Steuereinnahmen würde zu Kürzungen in anderen wichtigen Bereichen des öffentlichen Lebens führen. Dies könnte die Bildung, den Gesundheitssektor oder die Infrastruktur betreffen.
Reformansätze statt Abschaffung
Anstatt einer vollständigen Abschaffung werden eher Reformansätze diskutiert, die den Eigenmietwert gerechter und transparenter gestalten sollen. Beispiele hierfür sind:
- Anpassung der Berechnungsgrundlagen: Die aktuellen Berechnungsmethoden des Eigenmietwerts sind teilweise veraltet und berücksichtigen nicht die regionalen Unterschiede in den Mietpreisen. Eine Anpassung der Berechnungsgrundlagen könnte zu einer gerechteren Besteuerung führen.
- Einführung von Freibeträgen: Die Einführung von Freibeträgen könnte vor allem für kleinere und bescheidenere Immobilien eine Entlastung bringen.
- Verbesserung der Transparenz: Eine verbesserte Transparenz bei der Berechnung des Eigenmietwerts könnte das Verständnis und die Akzeptanz in der Bevölkerung verbessern.
Fazit: Die Abschaffung ist unwahrscheinlich – Reformen sind nötig
Eine vollständige Abschaffung des Eigenmietwerts ist angesichts der finanziellen Auswirkungen und der Argumente für Steuergerechtigkeit unwahrscheinlich. Stattdessen sollten sich politische Bemühungen auf Reformen konzentrieren, die den Eigenmietwert gerechter und transparenter gestalten. Nur so kann die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöht und eine faire Besteuerung von Wohneigentum sichergestellt werden. Die Diskussion über den Eigenmietwert wird also auch in Zukunft ein wichtiger Bestandteil der Steuerdebatte bleiben.